Hausordnung
Verhalten in den Räumen der Schule und der Sporthalle
(SER 12.03.2015 / DB 07.05.2015 / GK 28.05.2015 / SchuVo 11.06.2015 / GK 25.6.2015 mit Beschluss)
1. Während der Unterrichtszeit darf kein Kind eigenmächtig das Schulgebäude / Schulgelände verlassen.
2. Im Schulgebäude, auf dem Schulhof, an der Bushaltestelle und in der Sporthalle achtet jeder Schüler darauf, dass Gesundheit und Eigentum anderer sowie der eigenen Person nicht mutwillig gefährdet, versteckt oder beschädigt werden.
3.Um Unfälle zu vermeiden, ist insbesondere Folgendes untersagt:
- Sitzen und Stehen auf den Fensterbänken
- Hinauslehnen aus den Fenstern
- Rutschen und Rennen auf den Fluren und in der Klasse
- Hantieren an den Elektro- u. Heizungsanlagen
- Ballspielen auf den Fluren und im Klassenraum (Ausnahme: Pausendienste: Softball).
4. Die Toilettenräume sind zweckbestimmt zu nutzen, keinesfalls als Spiel-, Frühstücks- und Aufenthaltsraum.
5. Fahrradhelme sollten im Klassenraum aufbewahrt werden.
6. Die Klassenräume sind nach Unterrichtsschluss aufgeräumt zu verlassen, die Stühle hochzustellen, das Licht ist auszumachen und die Fenster zu schließen. Verantwortung dafür trägt die Lehrkraft, die in der letzten Unterrichtsstunde in der Klasse war.
7. In den Klassenräumen tragen die Schüler ab Klasse 1 aufsteigend ab Schuljahr 2015/2016 Hausschuhe.
8. Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist im Schulgebäude untersagt. Generell ist die Nutzung der Foto- sowie Aufnahmefunktion nicht gestattet. Verstöße gegen diese Regelung führen dazu, dass das Gerät abgegeben werden muss. Im Wiederholungsfall holen die Erziehungsberechtigten das Gerät ab.
9. Zum Sportunterricht werden die Kinder vom Lehrer im Klassenraum abgeholt, sollte Sport den Unterrichtsabschluss bilden, sorgt der Sportlehrer für ordnungsgemäßes Verlassen des Klassenraumes.
10. Die Sporthalle darf nur mit abriebfesten hellsohligen Turnschuhen betreten werden, keineswegs mit Straßenturnschuhen und solchen mit schwarzen nicht abriebfesten Sohlen.
11. Die Sportgeräte werden nur auf und nach Anweisung der Lehrkräfte benutzt.
12. Die Geräteräume sind nur mit Erlaubnis der Lehrkraft zu betreten.
13. Im Umkleideraum ordnet jedes Kind seine Sachen an einen Platz. Schmuck, Uhren und Brillen können im Lehrerzimmer der Sporthalle abgegeben werden. Kostbare Gegenstände sollten im Klassenraum verbleiben, der von der Lehrkraft abgeschlossen werden soll.
14. In der Sporthalle gilt grundsätzlich die Sporthallenordnung des Schulträgers der Grundschule Berumbur (siehe Anlage).
15. Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des Sportunterrichts, also regulärer Unterricht, an dem alle Schüler teilzunehmen haben. Badeanzug, Handtuch und Seife sind mitzubringen. Alle Einzelheiten beschreibt der Elternbrief „Informationen Sicherheitsregeln Schwimmen“ (siehe Anlage).
16. In der Schwimmhalle gilt grundsätzlich die Schwimmhallenordnung der SG Hage.